Berufskraftfahrer Weiterbildung

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet
seit dem 10.09.2008 alle Omnibusfahrer und seit dem 10.09.2009 alle
Lkw-Fahrer zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.
Alle 5 Jahre muss der Nachweis zur Weiterbildung erfolgen, um seine
Fahrerqualifikation aufrecht zu erhalten.

Wer muss die Berufskraftfahrer Weiterbildung absolvieren?
Alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkws über 3,5 t zGM
und deren Kombinationen) sowie D1, D1E, D oder DE (KOM mit mehr als
8 Fahrgastplätzen) weiterhin gewerblich nutzen wollen.

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