Neuerteilung nach Entzug

Führerschein-Neuerteilung nach Entzug.

Du willst wieder zurück ans Steuer? Wir unterstützen dich beim Fahrschulteil deiner Neuerteilung – mit klarer Beratung, gezielter Auffrischung und Vorbereitung auf eine gegebenenfalls angeordnete Theorie- oder Praxisprüfung. Wenn du einen Antrag auf Neuerteilung stellen möchtest, kontaktiere uns bitte persönlich – über unser Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail.

30+ Jahre Erfahrung 120+ Fahrlehrer*innen 20+ Standorte
Persönliche Beratung zur Führerschein-Neuerteilung bei Fahrschule Rettig
Persönlich. Klar. Ohne Umwege. Wir schauen zuerst, was deine Fahrerlaubnisbehörde verlangt – und bauen darauf deine Vorbereitung auf.

Was jetzt wichtig ist

Neuerteilung ist nicht gleich Neuanfang bei null.

Nach einer Entziehung oder einem Verzicht wird die Fahrerlaubnis neu erteilt. Welche Nachweise, Gutachten oder Prüfungen in deinem Fall erforderlich sind, legt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde fest.

Genau hier setzen wir als Fahrschule an: Wenn eine Theorie- oder Praxisprüfung verlangt wird oder du deine Kenntnisse vor der Rückkehr ans Steuer auffrischen möchtest, bekommst du bei Rettig eine Vorbereitung, die zu deinem aktuellen Stand passt.

Wichtig:

Eine neue Theorie- oder Praxisprüfung ist bei der Neuerteilung nicht automatisch in jedem Fall vorgeschrieben. Entscheidend ist die behördliche Einzelfallprüfung.

So läuft es ab

Dein Weg zurück zum Führerschein.

01

Vorgaben klären

Prüfe mit deiner Fahrerlaubnisbehörde, welche Unterlagen, Nachweise oder Prüfungen für deine Neuerteilung erforderlich sind.

02

Rettig persönlich kontaktieren

Nutze unser Kontaktformular oder ruf uns an. Wir klären mit dir den passenden Standort und welche Fahrschulschritte für deinen Fall sinnvoll sind.

03

Gezielt vorbereiten

Theorie auffrischen, Fahrpraxis zurückholen und – falls angeordnet – konzentriert auf die Fahrerlaubnisprüfung hinarbeiten.

04

Sicher zurück

Du gehst vorbereitet in die nächsten Schritte und weißt, was auf dich zukommt. Die behördliche Entscheidung bleibt bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Unsere Unterstützung

Genau das trainieren, was du brauchst.

Keine Standardlösung: Wir richten Theorie und Praxis an deinem Erfahrungsstand und den Vorgaben für deine Neuerteilung aus.

Individuelle Beratung

Wir ordnen gemeinsam ein, welche Fahrschulschritte zu deiner Situation passen und wie du sinnvoll startest.

Theorie auffrischen

Verkehrsregeln, Gefahrensituationen und prüfungsrelevantes Wissen wieder sicher in den Kopf bekommen.

Fahrpraxis zurückholen

Mit Fahrstunden wieder Routine aufbauen, Unsicherheiten abbauen und aktuelle Standards festigen.

Prüfungsvorbereitung

Wenn eine Prüfung angeordnet ist, bereiten wir dich strukturiert und realitätsnah auf Theorie und/oder Praxis vor.

Flexible Planung

Wir planen deine Vorbereitung so, dass sie zu Alltag, Arbeit und deinem individuellen Tempo passt.

Viele Standorte

Mit über 20 Rettig-Standorten findest du eine Fahrschule, die gut zu deinem Wohnort und Tagesablauf passt.

Unterlagen & Auflagen

Was kann für den Antrag relevant sein?

Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Fahrerlaubnisklasse, Grund der Entziehung und zuständiger Behörde.

Bitte nutze die Liste als Orientierung und kläre die verbindlichen Anforderungen direkt mit deiner Fahrerlaubnisbehörde.

Personalausweis oder Reisepass
Biometrisches Passfoto
Antragsunterlagen der Fahrerlaubnisbehörde
Je nach Fall: Sehtest oder ärztliche Nachweise
Je nach Fall: Nachweis über Erste Hilfe
Je nach Fall: medizinisches / psychologisches Gutachten
Je nach Fall: Nachweis über verlangte Prüfungen
Weitere Unterlagen nach behördlicher Vorgabe

Kosten & Kontakt

So individuell wie dein Fall.

Bei einer Neuerteilung gibt es keinen seriösen Einheitspreis: Der Aufwand hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse betroffen ist, was die Behörde verlangt und wie viel Vorbereitung du persönlich brauchst.

Transparent: Du bekommst nur die Vorbereitung, die für dich sinnvoll ist.
Individuell: Fahrstunden und Theorie richten sich nach deinem aktuellen Stand.
Persönlich: Wenn du einen Antrag auf Neuerteilung stellen möchtest, nimm direkt über unser Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Häufige Fragen

Neuerteilung – kurz erklärt.

Muss ich bei einer Neuerteilung immer Theorie und Praxis neu machen?

Nein. Eine Fahrerlaubnisprüfung wird nicht automatisch in jedem Fall angeordnet. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet anhand des Einzelfalls, ob eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist.

Ist eine MPU bei der Neuerteilung immer erforderlich?

Nein. Ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich ist, hängt von deinem individuellen Fall und der Entscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.

Wobei unterstützt mich die Fahrschule Rettig?

Wir unterstützen dich beim Fahrschulteil der Neuerteilung: mit persönlicher Beratung, Auffrischung von Theorie und Fahrpraxis sowie der Vorbereitung auf eine gegebenenfalls angeordnete Fahrerlaubnisprüfung.

Wie hoch sind die Kosten für die Neuerteilung?

Die Kosten hängen von der Fahrerlaubnisklasse, den behördlichen Vorgaben und deinem persönlichen Vorbereitungsbedarf ab. Kontaktiere uns, damit wir den passenden Fahrschulumfang mit dir abstimmen können.

Kann Rettig festlegen, welche Auflagen für mich gelten?

Nein. Verbindliche Auflagen, Nachweise und mögliche Gutachten legt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde fest. Wir unterstützen dich anschließend bei den Fahrschul- und Prüfungsschritten, die daraus entstehen.

Dein nächster Schritt

Bereit für deine Neuerteilung?

Wenn du einen Antrag auf Neuerteilung stellen möchtest, kontaktiere uns persönlich. Wir klären mit dir den passenden Rettig-Standort und welche Fahrschulschritte für deinen individuellen Fall sinnvoll sind.

Fahrerlaubnisklasse Vorgabe der Behörde Wunschstandort