Führerschein-Neuerteilung nach Entzug
Du willst deinen Führerschein zurück? Wir bringen dich wieder auf die Straße.
Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen und du möchtest deinen Führerschein neu beantragen?
Dann unterstützen wir dich bei den Fahrschul-Schritten auf dem Weg zur Neuerteilung – von der Auffrischung deiner Kenntnisse bis zur Vorbereitung auf eine eventuell angeordnete Theorie- oder Praxisprüfung.
✓ Individuelle Beratung zu deiner Fahrschulausbildung
✓ Theorie und Fahrpraxis gezielt auffrischen
✓ Vorbereitung auf Theorie- und Praxisprüfung
✓ Viele Rettig-Standorte in deiner Nähe
Jetzt Unterstützung zur Neuerteilung anfragen
Theorie- und Praxisprüfung
In den meisten Fällen muss der Inhaber eines ausländischen Führerscheins sowohl die theoretische Prüfung als auch die praktische Fahrprüfung in Deutschland ablegen, um den deutschen Führerschein zu erhalten. Ob und welche Prüfungen du ablegen musst, entscheidet die Führerscheinstelle. Wir begleiten dich durch alle Schritte und sorgen dafür, dass du gut vorbereitet bist. Die Anzahl und Art der Fahrstunden werden dabei individuell auf dich und deinen Erfahrungsstand abgestimmt.
In manchen Fällen – abhängig vom Ausstellungsland deines Führerscheins – können die Prüfungsanforderungen erleichtert werden oder die Theorie- und/oder Praxisprüfung entfallen, wenn ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen besteht.
Übungsstunden und Vorbereitung
Auch wenn keine Pflichtfahrstunden vorgeschrieben sind, empfehlen wir dir wärmstens einige Übungsstunden mit unseren erfahrenen Fahrlehrer*innen. So gewöhnst du dich an die deutschen Verkehrsregeln und -gewohnheiten und stellst sicher, dass du die Fahrprüfung bestehst. Außerdem stellen wir dir Lernmaterial zur Verfügung, um dich optimal auf die Theorieprüfung vorzubereiten (inklusive Lern-Apps in verschiedenen Sprachen).
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
- Gültiger ausländischer Führerschein.
- Amtliche Übersetzung des Führerscheins, wenn dieser nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist. (Bei Bedarf helfen wir dir bei der Suche nach einem Übersetzungsdienst.)
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung bzw. Nachweis deines Wohnsitzes in Deutschland
- Biometrisches Passfoto, nach den amtlichen Anforderungen
- Sehtest-Bescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, max. 2 Jahre alt) – erforderlich für Pkw- und Motorradklassen, wenn der Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat stammt.
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs, wenn dein Führerschein aus einem Nicht-EU/EWR-Land stammt. Das deutsche Fahrerlaubnisrecht verlangt einen Erste-Hilfe-Kurs; falls du noch keinen Nachweis hast, vermitteln wir dir gerne einen Kurs.
Die Führerscheinstelle bearbeitet deinen Antrag und entscheidet, welche Prüfungen du ablegen musst. Dein ausländischer Führerschein wird im Rahmen der Antragstellung abgegeben und entweder an die Ausstellungsbehörde zurückgesandt oder dort verwahrt. Im Gegenzug erhältst du den deutschen Führerschein.
